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Klinik, Pflege & Gesundheitsversorgung

← Magazin 25. Mai 2026
Berufsfeld · 9 min

Generalistische Pflegeausbildung — die ersten Absolvent:innen-Jahrgänge im Befund

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes liegen erste belastbare Daten vor. Die Abbruchquote ist gesunken, die Mobilität gestiegen — aber die Kinderpflege verliert Sichtbarkeit, und die Praxisanleitung bleibt das schwächste Glied.

Die generalistische Pflege­ausbildung war einer der größten berufs­strukturellen Eingriffe der letzten zwei Jahrzehnte. Mit dem Pflegeberufe­gesetz vom Juli 2017, wirksam ab dem 1. Januar 2020, wurden die drei jahrzehnte­lang getrennten Ausbildungs­gänge — Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkranken­pflege, Altenpflege — zu einer gemeinsamen drei­jährigen Ausbildung zur „Pflege­fachfrau” beziehungsweise zum „Pflege­fachmann” verschmolzen. Mit der Möglichkeit, in den letzten zwölf Monaten eine Spezialisierung in Pädiatrie oder Altenpflege zu wählen. Mit einer gemeinsamen Prüfung. Mit einem gemeinsamen Berufs­titel.

Die ersten Jahrgänge, die nach dem neuen Recht ausgebildet wurden, haben 2023 ihre Abschluss­prüfungen abgelegt. Damit liegen drei volle Absolvent:innen-Jahrgänge — 2023, 2024, 2025 — vor, deren Verläufe sich auswerten lassen. Im Frühjahr 2026 ist erstmals eine belastbare Zwischen­bilanz möglich.

Was die Reform vorsah

Die Trennung der drei alten Pflege­berufe war historisch gewachsen, fachlich aber zunehmend künstlich. Eine Kinderkranken­pflegerin, die in einer pädiatrischen Intensiv­station arbeitete, hatte gemeinsame Wissens­bestände mit ihrer Kollegin in der internistischen Intensiv­station — geteilte Pharmakologie, geteilte Hygiene-Grundsätze, geteilte Beatmungs­technik. Eine Altenpflegerin in einer geriatrischen Tages­klinik bewegte sich faktisch im Krankenhaus­kontext, ohne dort eingesetzt werden zu dürfen.

Die generalistische Lösung war der Versuch, diese Übergänge zu öffnen, ohne die Spezialisierung ganz aufzugeben. Konkret:

Jahr 1   Gemeinsame Grundlagen für alle Auszubildenden
Jahr 2   Gemeinsame Vertiefung mit Pflichteinsätzen
         in Akut-, Langzeit-, ambulanter Pflege, Pädiatrie, Psychiatrie
Jahr 3   Wahl-Spezialisierung möglich:
         - generalistisch fortgeführt → „Pflegefachfrau / Pflegefachmann"
         - vertieft Pädiatrie → „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in"
         - vertieft Altenpflege → „Altenpfleger:in"

Die Grundidee: hohe Mobilität zwischen den Sektoren, gemeinsame Sprache, gemeinsame Standards. Mit einer Option für die alte Spezialisierung als Sicherheits­netz.

Die ersten Befunde

Die Konsortial­studie zur Generalistik der Hochschule Esslingen und der Charité Berlin im Auftrag des BMG hat im Februar 2026 ihre zweite Welle veröffentlicht. Sie basiert auf einer Längs­schnitt­befragung von rund 4.200 Auszubildenden der Jahrgänge 2020–2023 und einer Voll­erhebung der Berufs­verläufe nach dem Examen. Die Daten sind methodisch sauber. Sie zeigen Folgendes.

Abbruch­quote. Vor der Reform lag die durch­schnittliche Abbruch­quote in den drei Pflege­ausbildungen zwischen 21 und 24 Prozent — mit erheblichen Unter­schieden zwischen den Berufen (Altenpflege oben, Kranken­pflege unten). Die generalistische Ausbildung weist im Mittel der Jahrgänge 2020–2022 eine Abbruch­quote von 17 Prozent aus. Ein deutlicher Rückgang. Die Studien­autor:innen führen das auf zwei Faktoren zurück: die Pflicht­einsätze in allen Sektoren wirken als praktische Berufs­wahl­hilfe (wer die Akut­pflege nicht mag, kann zur Lang­zeit wechseln, ohne abzubrechen), und die einheitliche schulische Struktur an den Pflege­schulen reduziert die früher hohen Abbruch­quoten in den ersten sechs Monaten.

Übergang in den Beruf. 92 Prozent der Absolvent:innen sind sechs Monate nach Examen in pflegerischer Tätigkeit. Vor der Reform lag dieser Wert je nach Berufs­zweig zwischen 84 und 88 Prozent. Auch hier eine Verbesserung.

Verbleib im Beruf. 81 Prozent sind nach 18 Monaten noch in pflegerischer Tätigkeit. Das ist nur leicht über dem Vor-Reform-Niveau (77–80 Prozent) und liegt unter den Erwartungen der Reform­begründung. Die Verbleibs­quote ist also nicht so eindeutig verbessert wie die Eingangs- und Abschluss­quote.

Mobilität: der gewünschte Effekt tritt ein

Eines der zentralen Reform­ziele war die hohe Mobilität zwischen Akut- und Lang­zeit­pflege. Hier zeigt sich der Effekt am klarsten.

Von den Absolvent:innen mit generalistischem Abschluss (also ohne Spezialisierung in Jahr 3) wechseln 31 Prozent innerhalb der ersten 24 Monate mindestens einmal den Sektor. Vor der Reform — als Sektoren­wechsel mit erheblichen Nachqualifikations­hürden verbunden waren — lag dieser Wert bei unter 8 Prozent. Die Mobilität ist also fast vervier­facht.

Das ist auf den ersten Blick ein Erfolg. Auf den zweiten Blick wirft es eine strukturelle Frage auf, die in der Reform­begründung 2017 nicht antizipiert wurde: Die Mobilität geht nicht ausgewogen in beide Richtungen. Sie geht überwiegend von der Langzeit­pflege in die Akut­pflege. Die Konsortial­studie weist nach: Von den Wechslern bewegen sich 71 Prozent von Langzeit zu Akut, 29 Prozent in die andere Richtung.

Der Grund ist banal und altbekannt: Vergütungs­differenz. Eine Pflege­fachkraft im TVöD-K (Tarif­vertrag öffentlicher Dienst Krankenhaus) verdient ein­stiegs­bedingt rund 3.450 Euro brutto, in der Langzeit­pflege nach Pflege-TV liegt der vergleichbare Wert bei 3.180 Euro. Bei den Schicht­zulagen, Wechsel­schicht-Zuschlägen und Über­stunden­vergütungen vergrößert sich der Abstand weiter. Der General­istik-Effekt — höhere Mobilität — hat damit einen unbeabsichtigten zweiten Effekt: er entlastet den Akut­sektor durch Personal, das aus der Lang­zeit kommt, und belastet die Langzeit­pflege zusätzlich.

Die Generalistik schafft Mobilität — und die Mobilität geht dorthin, wo besser gezahlt wird.

So die zusammen­fassende Diagnose im Editorial des Pflege­wissenschafts­journals „Pflege” im März 2026.

Wahl-Spezialisierung: ein Pyrrhus­sieg für die Pädiatrie?

Die Möglichkeit, in Jahr 3 in die spezialisierte Kinder­kranken­pflege oder Altenpflege zu vertiefen, war als Brücke zur alten Logik gedacht. Die Daten 2023–2025 zeigen ein gemischtes Bild.

Wahl zur Pädiatrie: rund 8 Prozent der Auszubildenden. Das liegt deutlich unter dem historischen Anteil von Kinderkranken­pflege-Auszubildenden vor der Reform (rund 14 Prozent). Die Konsortial­studie nennt zwei Gründe: erstens die Erfahrung im pädiatrischen Pflicht­einsatz im zweiten Jahr, die viele Auszubildende als emotional belastend erleben (insbesondere onkologische und neonato­logische Stationen); zweitens die nachvoll­ziehbare wirtschaftliche Überlegung, dass die Akut­pflege auch nach generalistischem Abschluss die Tür zur pädiatrischen Tätigkeit offen lässt — der spezialisierte Abschluss ist nicht zwingend Voraussetzung.

Wahl zur Altenpflege: rund 4 Prozent. Das ist eine dramatische Verschiebung — historisch lag der Altenpflege-Anteil bei den Auszubildenden bei rund 35 Prozent. Die Studie betont allerdings, dass dies kein Ausweis verringerten Interesses an Lang­zeit­pflege ist, sondern eine Folge des generalistischen Abschlusses, der die Türen zur Lang­zeit­pflege ohne Spezialisierungs­wahl offen lässt. Eine Pflege­fachfrau kann nach Examen jederzeit in einer stationären Lang­zeit­einrichtung arbeiten.

Bemerkenswert ist die Folge auf der Berufs­identitäts­ebene. „Altenpfleger:in” verschwindet als Berufs­bezeichnung der nächsten Generation faktisch. Wer 2025 examiniert wurde, heißt im Regelfall „Pflege­fachfrau” oder „Pflege­fachmann”, auch wenn die Tätigkeit zu 100 Prozent in der Altenpflege stattfindet. Was die Außen­wahrnehmung des Berufs­feldes — Sichtbarkeit gegenüber Politik, Tarif­verhandlungen, Berufs­wahl-Beratung in Schulen — strukturell schwächt. Die DPR und der Deutsche Berufs­verband für Pflege­berufe haben im Januar 2026 ein gemeinsames Positions­papier vorgelegt, das eine Stärkung der Altenpflege-Spezialisierung als Wahl­option fordert.

Auch die Kinderkranken­pflege verliert Sichtbarkeit. Berufs­verbände wie der BeKD (Berufs­verband Kinderkranken­pflege Deutschland) weisen seit 2024 darauf hin, dass die spezialisierten Kompetenzen — Säuglings­reanimation, neonatologische Beatmung, pädiatrische Pharmakologie­dosierung — in der gemeinsamen Ausbildung statistisch unterrepräsentiert sind. Im zweiten Jahr ist der pädiatrische Pflicht­einsatz auf 120 Stunden festgelegt; das genügt zur Orientierung, nicht zur Vertiefung.

Die Praxisanleitung als das schwächste Glied

Hier liegt das strukturelle Problem, das alle drei Lehrjahre durchzieht und das in der Reform­begründung 2017 zwar adressiert, aber nicht gelöst wurde.

Das Pflegeberufe­gesetz schreibt eine Praxisanleitung im Verhältnis 1:1 in den Anleitungs­stunden vor — also: Eine zertifizierte Praxis­anleiterin, ein:e Auszubildende:r. Mit einem Mindest­anteil von 10 Prozent der praktischen Ausbildungs­zeit als angeleitete Stunden. Die Vorgabe ist medizin­didaktisch begründet und international Standard.

Die Realität sieht anders aus. Die Konsortial­studie hat 1.840 Praxis­einsatz-Phasen ausgewertet. Das durch­schnittliche Verhältnis lag bei 1:4 Anleiterin zu Auszubildenden. In Spitzen­einsätzen — Sommer­urlaubs­zeit, Winter-Krankheits­wellen — bei 1:7. Die Anleitungs­stunden wurden auf dem Papier dokumentiert, real fanden sie häufig als „mitlaufende Anleitung” während der regulären Schicht­arbeit statt.

Drei Konsequenzen, alle in den Daten sichtbar.

Erstens: Die Auszubildenden bewerten die Praxis­anleitung im Mittel mit der Schul­note 3,4 — vor der Reform lag der Wert bei 3,2. Die Reform hat hier nicht verbessert, sondern eher leicht verschlechtert, was nicht erwartet wurde.

Zweitens: Die Häuser, die die Praxis­anleitung strikt nach Vorgabe organisieren — überwiegend die universitären Maximal­versorger Charité, MHH Hannover, Klinikum Großhadern, UKE Hamburg — werden zu „Examens­vorbereitungs­Inseln”. Auszubildende wechseln in der letzten Praxis­phase gezielt dorthin, was die Personalplanung erschwert.

Drittens: An den nicht-universitären Häusern, die rund 80 Prozent aller Ausbildungs­plätze stellen, vergrößert sich der Druck. Wer keine ausreichende Praxis­anleitung anbieten kann, verliert Auszubildende — und damit künftige Pflege­kräfte.

Was es weiter braucht

Die Generalistik ist als Reform substanziell. Sie hat in den objektiv messbaren Kennzahlen — Abbruch­quote, Übergang in den Beruf — Verbesserungen gebracht, die der pflegerischen Versorgung zugutekommen. Sie hat die Mobilität zwischen den Sektoren erhöht, was strukturell sinnvoll ist.

Sie hat zwei nicht-intendierte Effekte erzeugt: die Schwächung der Spezial­identitäten Kinder­kranken­pflege und Altenpflege, und die Verstärkung des Mobilitäts­gefälles zugunsten der Akut­pflege auf Kosten der Lang­zeit­pflege. Beide sind reform­technisch lösbar — über die Stärkung der Wahl­spezialisierungen, über eine Vergütungs­annäherung zwischen den Sektoren. Beide setzen aber politische Entscheidungen voraus, die das BMG bisher nicht angekündigt hat.

Und sie hat ein Implementations­problem, das die Reform­logik nicht löst: die Praxis­anleitung. Solange die Häuser strukturell nicht in der Lage sind, die 1:1-Anleitung in den dafür vorgesehenen Stunden zu organisieren, bleibt das Kernstück der praktischen Ausbildung schwach. Das ist keine Frage der Generalistik. Das ist eine Frage der Personal­ausstattung der ausbildenden Häuser. Und damit wieder eine Frage des Geldes.

Was sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes — und drei Jahre nach den ersten Absolvent:innen — die ernüchterndste Erkenntnis bleibt: Die Reform hat das System nicht repariert. Sie hat es teilweise verbessert, teilweise verschoben, an einer entscheidenden Stelle unverändert gelassen. Die Pflege bleibt strukturell unter­finanziert. Das war 2020 so, das ist 2026 so. Die Generalistik allein konnte das nicht ändern.


Ressort: Berufsfeld